Aufgaben des Elternbeirates
Der Elternbeirat versteht sich als das Bindeglied zwischen der Kindertagesstätte und dem Elternhaus.
Welche Rechte habe ich als Elternbeirat?
- Informationsrecht
Wesentliche Angelegenheiten sind: -
- Pädagogisches Programm
- Organisation
- Betriebskosten
Welche Aufgaben hat der Elternbeirat?
1. Bildungs- und Erziehungsarbeit unterstützen
2. Zusammenarbeit zwischen Träger, Kindergarten und den Eltern fördern
3. Vermitteln zwischen Elternschaft, Kindergarten und Träger
Was heißt das genau für Sie?
1. Bildungs- und Erziehungsarbeit unterstützen
- Der Elternbeirat setzt sich dafür ein, dass der Anspruch der auf Bildung und Erziehung im Kindergarten verwirklicht wird.
- Der Elternbeirat soll in seine Unterstützungsfunktion Verständnis für die Bildungs- und Erziehungsziele des Kindergartens bei den Eltern wecken.
2. Zusammenarbeit zwischen Träger, Kindergarten und den Eltern fördern
- Voraussetzung hierfür ist ein regelmäßiger Kontakt und Austausch.
- Einsatz für angemessene Besetzung mit Fachkräften, sowie der räumlichen und sachlichen Ausstattung.
- Verständnis der Öffentlichkeit für die Arbeit des Kindergartens gewinnen
3. Vermitteln zwischen Elternschaft, Kindergarten und Träger
- Wünsche, Anregungen und Vorschläge an den Träger und die Einrichtung weiterleiten.
- Kontakt halten mit der Elternschaft und die Gesamtheit vertreten.
Sitzungen des Elternbeirats
- Im Jahr finden mindestens 2 Sitzungen statt, kann jedoch nach Bedarf variieren.
- Der Elternbeirat hat sich zutreffen, wenn
- der Träger...
- mindestens 10 Eltern der Einrichtung...
- oder 2 Mitglieder des Elternbeirates...
...dies unter Benennung der Besprechungspunkte verlangen!
Rechtliche Grundlagen
- Bundesgesetz SGB VIII oder KJHG
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- § 1 Recht des Kindes auf Erziehung
- § 22a Auftrag der Einrichtung

